Mandanteninformation

Lernen wir uns kennen!

Bei Vereinbarung eines Termins in unserer Kanzlei schildern Sie in groben Zügen Ihr rechtliches Problem, damit unser geschultes Personal Ihnen mitteilen kann, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Termin mitbringen sollten. Dies können je nach Angelegenheit zum Beispiel ein Arbeitsvertrag, ein Erbvertrag, ein Ehevertrag oder Daten des Unfallgegners sein.
Mit der sog. Erstberatung erhalten Sie, wenn Sie zum ersten Mal bei uns sind – Gelegenheit, uns kennen zu lernen. Allgemein erhalten Sie mit der Erstberatung eine einmalige oder eine erste Orientierung zur Rechtslage und möglichen Vorgehensweisen in Ihrem konkreten Fall.

Überschaubare Kosten

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch sind mit 190,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach oben begrenzt. Die tatsächlich anfallenden Kosten bestimmen sich in diesem Rahmen nach Inhalt, Bedeutung und Dauer. Die Gebühren für eine Erstberatung sind somit überschaubar. Ggf. übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten der Erstberatung. Klären Sie diese Frage ggf. vor der Beratung mit Ihrer Rechtschutzversicherung.