Gerichtliche Vertretung
Die gerichtliche Vertretung umfasst jegliche Wahrung Ihrer Interessen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens. Wir sind dabei vor allen deutschen Gerichten mit Ausnahme des BGH (dort dürfen in Zivilverfahren nur speziell zugelassene BGH-Anwälte auftreten) zugelassen.
Umfang
Kosten
Grundsätzlich bestimmen sich die Rechtsanwaltskosten für die gerichtliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).Grundlage für die Kosten ist der so genannte „Streitwert“.
Alternativ ist es auch hier möglich, einen Stundensatz zu vereinbaren. Dieser darf jedoch nicht niedriger sein, als die gesetzlichen Gebühren.
Soweit eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, trägt diese regelmäßig auch die Kosten der gerichtlichen Vertretung. Bitte beachten Sie, dass teilweise eine Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Als besonderen Service holen wir gerne eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung kostenfrei für Sie ein.
Soweit eine Rechtschutzversicherung nicht besteht, kommt bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen Prozesskostenhilfe in Betracht, die zumindest die eigenen Kosten der anwaltlichen Vertretung sowie die Gerichtskosten trägt. Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.