Erbrecht
Das Erbrecht umfasst alle Rechte und Pflichten, die mit dem Tod einer Person, dem sog. Erbfall, entstehen. Wir beraten Sie auf allen Gebieten des Erbrechts, sei es vor Eintritt eines Erbfalles als auch danach. Sie sollten sich auf ein Erbe vorbereiten und sich vor allem rechtzeitig informieren. Es ist in jedem Fall sinnvoll, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
Erbrecht Schwerpunkte – Rechtsanwalt Christian Lutz berät Sie in den folgenden Bereichen:
Erbrecht – Erben mit oder ohne Testament?
Die gesetzliche Erbfolge im Bürgerlichen Gesetzbuch legt genau fest, wer im Fall des Todes des Erblassers Erbe sein soll. Der Erblasser kann jedoch von der gesetzlichen Erbfolge durch Erstellung eines Testamentes, sog. Letztwillige Verfügung, abweichen. Erst wenn keine letztwilligen Verfügungen vorliegen oder diese beispielsweise nicht wirksam sind, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Das BGB regelt dies in den §§ 1924 ff.: Verwandte erben dann, wenn sie der dem Verstorbenen am nächsten stehenden Ordnung angehören. Beispielsweise sind Verwandte erster Ordnung die Kinder des Erblassers.
Falls Sie mit diesen gesetzlichen Regelungen nicht einverstanden sind, können Sie in jeder Lebensphase ein Testament hinterlassen. In der Regel wird ein Testament handschriftlich verfasst. Jedoch besteht hier die große Gefahr, dass das Testament inhaltlich verfehlt, unklar, widersprüchlich oder gänzlich unwirksam ist. Daher ist es empfehlenswert, sich hinsichtlich der verschiedenen Optionen sowie der Formulierungsmöglichkeiten eines handschriftlich verfassten Testaments von einem Fachmann beraten zu lassen.
In einem Testament können Sie unter anderem folgendes regeln: Einsetzung von Erben, Vermächtnis, Vor- und Nacherbschaft anordnen, Ersatzerben, Auflagen, Enterbung.
Möchten Sie Ihr Vermögen oder Ihren Besitz nicht dem Gesetz überlassen, so sind wir Ihnen gerne dabei behilflich entsprechende Verfügungen zu erstellen, die ausschließlich Ihren Wünschen entsprechen.
Was ist ein Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Erbanspruch, der immer dann eingreift, wenn der Erblasser durch Testament einen nahen Angehörigen enterbt hat. Der im Testament von der Erbfolge ausgeschlossene nächste Angehörige wird zwar nicht Erbe, er erwirbt jedoch einen Geldanspruch gegen den oder die Erben. Wir beraten Sie hier gerne bezüglich der Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
Was ist nach einem Erbfall zu tun?
Bei einem Erbfall ist zunächst immer zuerst das Vorhandensein eines Testaments und ggf. in diesem Zuge dessen Inhalt zu überprüfen.
Aber wichtig und auch notwendig ist in der schweren Zeit nach dem Ableben eines lieben Mitmenschen die kundige Hilfe durch einen Fachmann. Auch wenn der Verlust eines Menschen noch so schwer fallen mag gilt es, Ansprüche geltend zu machen oder andere abzuwehren.
Wir beraten Sie in all Ihren erbrechtlichen Angelegenheiten kompetent und stehen Ihnen in dieser komplizierten Lage gerne hilfreich zur Seite.