Außergerichtliche Vertretung

Die außergerichtliche Vertretung umfasst die Wahrung Ihrer Interessen gegenüber Dritten außerhalb von Gerichtsverfahren. Hierzu gehören z. B.

  • Anschreiben und Verhandeln mit der Gegenseite
  • Teilnahme an Ortsterminen
  • Sämtliche Mandantenbesprechungen
  • Erstellung und Prüfung von Verträgen

Kosten

Grundsätzlich bestimmen sich die Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Vertretung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wesentliche Grundlage für die Kosten ist der so genannten „Gegenstandswert“.
Alternativ ist es möglich, einen Stundensatz oder ein Pauschalhonorar zu vereinbaren.

Soweit eine eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung besteht, trägt diese in der Regel die Kosten der außergerichtlichen Vertretung. Bitte beachten Sie, dass hiervon nur die gesetzlichen Gebühren umfasst sind und dass u. U. eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist.

Als besonderen Service holen wir eine Kostendeckungszusage Ihrer Rechtschutzversicherung kostenfrei für Sie ein.

Soweit eine Rechtschutzversicherung nicht besteht, kommt bei beengten wirtschaftlichen Verhältnissen Beratungshilfe in Betracht, die zumindest die eigenen Kosten der anwaltlichen Vertretung trägt.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail