Privates Baurecht

Selten lassen sich Bauvorhaben ohne Probleme verwirklichen. Das private Baurecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen allen Personen, die an dem jeweiligen Bauvorhaben beteiligt sind. Dies sind in der Regel die Person, die das konkrete Vorhaben in Auftrag gibt (Bauherr) und den planenden und ausführenden Unternehmen wie zum Beispiel Architekt, Bauunternehmen oder Handwerker.

Rechtliche Grundlage beim privaten Bauen

Grundlage für jede Rechtsbeziehung bei Bauvorhaben sind die vertraglichen Vereinbarungen im Bau- oder Werkvertrag. Der gesetzlich festgelegte Rahmen für die Ausgestaltung der entsprechenden Bauverträge ist insbesondere durch die Normen des Werkvertragsrechts des BGB geregelt, welche durch die VOB besondere Ausgestaltung gefunden haben.

Wir kümmern uns um ihre baurechtlichen Belange und setzen diese zu Ihren Gunsten in folgenden Angelegenheiten durch:

  • Erstellen von Bauverträgen / Werkverträgen
  • Prüfung von Bauverträgen / Werkverträgen
  • Beratung hinsichtlich Bauabnahme
  • Beratung hinsichtlich Feststellung von Mängeln
  • Außergerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Werkvertragsrecht / Baurecht
  • Gerichtliche Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen aus dem Werkvertragsrecht / Baurecht
  • Zwangsvollstreckung im Baurecht
  • Durchführung eines selbstständiger Beweisverfahren
  • Geltendmachung von Werklohn des Bauunternehmers oder Architekten

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail