Familienrecht

Familienrecht ist ein weites Feld und berührt und ein ganzes Leben lang. Irgendwann im Leben hat praktisch jeder damit zu tun. Es umfasst zunächst einmal alles, was mit Familie zu tun hat. Tatsächlich ist das Rechtsgebiet aber weitaus umfangreicher.

Im verständnisvollen und persönlichen Umgang mit unseren Mandanten und durch situationsgerechtes Vorgehen beraten und vertreten wir Sie konsequent und engagiert.

Das Familienrecht beschäftigt sich ganz allgemein mit Familiensachen. Solche Familiensachen sind definiert als Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungssachen, Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und Lebenspartnerschaftssachen.

Unsere Schwerpunkte familienrechtlicher Beratung und Vertretung sind:

  • Erstellung und Beratung im Zusammenhang mit Eheverträgen
  • Trennung
  • Scheidung
  • Vermögensauseinandersetzung im Fall einer Scheidung
  • Versorgungsausgleich
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Unterhalt für eheliche als auch für nichteheliche Kinder
  • Unterhalt zwischen Ehegatten (auch nach der Ehe)
  • Regelung der elterlichen Sorge sowie des Umgangs mit den Kindern
  • Regelung der Rechtsverhältnisse an der ehelichen Wohnung
  • Teilung des Hausrates

Gehen Sie auf Ehe oder Lebenspartnerschaft zu oder spielen Sie mit dem Gedanken der Trennung oder Scheidung, hören wir Ihnen zu. In einem Gespräch können wir klären, welche Ziele und Wünsche Sie haben und welche rechtlichen Lösungen es hierfür gibt.

Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail